Station 11: Pranger am Marktplatz

Der Pranger am Marktplatz

Symbole der Hochgerichtsbarkeit

Angeprangert

Pranger und Richtstätte waren für alle Ortseinwohner und Durchreisende die erlebbaren und weithin sichtbaren Symbole der Hochgerichtsbarkeit. Beide dienten der Durchsetzung geltenden Rechts wie auch der Landeshoheit der Ansbacher Markgrafen. Pranger standen zumeist an den Marktplätzen, während sich die Hochgerichtsstätten für gewöhnlich in erhöhter Lage – weithin sichtbar – außerhalb der Ortschaften befanden. So auch in Roßtal.

An den Prangern wurden Ehrenstrafen vollzogen. Sie dienten durchaus auch der Bloßstellung der angeprangerten Personen. Vom Standort des Roßtaler Prangers erzählt uns ein Brief aus dem Jahre 1755. In ihm beschwert sich der damalige Schlossbewohner von Heistermann über den Pranger. Er fühlte sich bei seiner Aussicht von den Fenstern des Schlosses auf den Marktplatz durch dessen Anblick gestört. Der Pranger wurde daraufhin entfernt. Über sein Aussehen wissen wir nichts.

Am Rande der Stadt

Die Lage der Hochgerichtstätte folgte auch in Roßtal dem gewohnten Muster. Sie liegt rund 1,5 km südöstlich des Marktplatzes auf einer Anhöhe, der Galgenhöhe. Dort vollzog der sogenannte Nachrichter die Fraisch, also die schweren Leibesstrafen und Hinrichtungen durch Hängen, Enthaupten, Pfählen, lebendiges Begraben, Rädern oder Verbrennen. Der Tod durch Erhängen und Rädern blieb hierbei stets den männlichen Delinquenten, den sogenannten Missetätern, vorbehalten. Bei verurteilten Kindsmörderinnen etablierte sich letztendlich die Enthauptung durch das Schwert als gängige Form der Hinrichtung.

Eine enthauptete Delinquentin wurde 1988 inmitten des sogenannten ehemaligen Rabensteines auf der Roßtaler Richtstätte ausgegraben. Ihren Kopf hat man ihr nach der Hinrichtung zwischen die Füße gelegt. Deren Skelett liegt heute im Roßtaler Heimatmuseum. Möglicherweise wurde auch diese Frau wegen Kindsmordes verurteilt. Schriftliche Belege dafür fehlen jedoch. Die markgräflichen Untertanen des Richteramtes, Erwachsene wie Kinder, mussten solchen Hinrichtungen zur Abschreckung beiwohnen.

Die Richtstätte am Rande der Stadt

Die bislang älteste bekannte Darstellung der Roßtaler Richtstätte stammt aus dem Jahre 1620. Gezeichnet hat sie der damalige Roßtaler Richter Brunnemann, um den besonderen Status seines Richteramtes gegenüber den Ansbacher Markgrafen zu untermauern. So hatten die Roßtaler Richter stets direkten Zugang zum Markgrafen. Begründet wurde dieser sogenannte „Immediat“-Status mit der langen Geschichte des Ortes. Sehr wahrscheinlich wurde auf der Galgenhöhe schon im 8. Jahrhundert n. Chr. eine Hochgerichtsstätte eingerichtet. Geomagnetische Geländeprospektionen offenbaren hier weiträumige Spuren dieser Nutzung. Im Jahre 1797 endete die Geschichte Roßtals als Hochgerichtsstandort. Das Richteramt wurde aufgelöst und in das Amt Cadolzburg eingegliedert.

Rekonstruktionsversuch des Galgens

Wussten Sie schon…?

Was ist ein Pranger?

Der Name stammt vom Mittelhochdeutschen „phrengen“ und bedeutet einschließen, drücken. Meist als Säule mit Eisenspange ausgebildet, diente der Pranger zunächst als Einrichtung für Prügelstrafen und Folter. Später wurden an ihm häufig öffentlich Ehrenstrafen vollzogen und die Täterinnen und Täter somit bloßgestellt. Üblicherweise führten Ehrverletzungen, Meineid, Gotteslästerung, kleinere Vermögensdelikte sowie Sittlichkeits- und Fälschungsdelikte zu Prangerstrafen.

Welche Bedeutung hat die Landeshoheit?

Für die Ansbacher Markgrafen hatte das Recht der Ausübung der Hochgerichtsbarkeit, also der Kriminalgerichtsbarkeit, zentrale Bedeutung für ihr Herrschaftsverständnis. In manchen Gebieten waren die Rechtszustände sehr verworren und es war nicht klar, wer nun tatsächlich Landesherr ist. Daher betrachteten sich die Markgrafen überall dort, wo sie über das Recht der Hochgerichtsbarkeit verfügten, als Landesherren.

Woher stammt der Begriff „Fraisch“?

Entwickelt hat sich der Begriff aus dem althochdeutschen Wort „freisa“. Es bedeutet Verderben beziehungsweise Schrecken. Fraischurteile waren also Schreckensurteile, was zeigt, dass sich die Menschen im Mittelalter und der Neuzeit der Schwere solcher Strafen sehr bewußt waren.

Was ist ein Rabenstein?

Mit dieser volkstümlichen Bezeichnung ist eine aufgemauerte, erhöhte Plattform gemeint. Auf ihr konnten die Urteile für alle Umstehenden gut sichtbar vollzogen werden. Die Formen und Größen solcher Rabensteine waren unterschiedlich. So gab es Rabensteine mit und ohne Galgen. Waren sie größer dimensioniert, verfügten sie oft über abschließbare Zugänge. Bei diesen Anlagen war der reibungslose und vor Übergriffen geschützte Vollzug der Todesstrafe gewährleistet. 

Wie funktioniert geomagnetische Geländeprospektion?

Mit dieser physikalischen Methode lassen sich Anomalien, sprich Störungen, des natürlichen Erdmagnetfeldes messen und graphisch sichtbar machen. Abweichungen vom Erdmagnetfeld entstehen unter anderem bei unterirdisch verlaufenden Mauern, Gräben oder angelegten Gruben. Im Idealfall werden so Strukturen im Boden erkennbar, die auf archäologische Befunde hinweisen. Physikalische Geländeprospektionen haben den Vorteil, dass größere Geländeareale schnell und zerstörungsfrei untersucht werden können.

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Pranger und Richtstätte

An dem Pranger und der Richtstätte konnten alle sehen, dass es in Roßtal ein Gericht gab. Der Pranger war meistens eine Säule, an dem Menschen festgemacht wurden. Am Pranger wurden Ehrenstrafen vollzogen, zum Beispiel wurden Diebe dort bloßgestellt. Der Pranger stand am Marktplatz, so kamen viele Leute vorbei. Sie sahen, wer am Pranger stand und etwas falsch gemacht hatte. Die Person am Pranger verlor so ihre Ehre. 

Die Hochgerichtsstätte lag außerhalb der Stadt, oben auf dem Berg, und war so auch gut sichtbar für alle. Dort wurden die schweren Strafen und Todesstrafen durch den Nachrichter ausgeführt, wie zum Beispiel Hängen, Enthaupten, Pfählen, lebendiges Begraben, Rädern oder Verbrennen. Der Tod durch Erhängen und Rädern wurde nur bei Männern vollstreckt. Frauen, die als Kindsmörderinnen verurteilt wurden, wurden mit dem Schwert getötet. Eine solche Frau wurde 1988 auf der Roßtaler Richtstätte ausgegraben. Man hatte ihr den Kopf zwischen die Füße gelegt. Das Skelett kann man im Heimatmuseum in Roßtal anschauen. Die Bürger von Roßtal mussten bei den Hinrichtungen zuschauen. Sogar die Kinder. 

Was denkst du:

Warum sollten alle Bürger bei den Strafen zuschauen?

Weil der Richter nicht alleine dastehen wollte.

Das ist leider falsch. Denk nochmal genauer nach!

Weil sie beim Vorbereiten und Aufräumen helfen sollten 

Nein, das ist nicht der richtige Grund. Überleg nochmal!

Zur Abschreckung, damit niemand mehr etwas Verbotenes macht, weil er Angst hat vor solch einer Strafe.

Das ist richtig!