Station 10: Amtsrichterhaus

Das Amtsrichterhaus

Das Richteramt Roßtal

Vom königlichen Grafengericht zum markgräflichen Richteramt

Roßtal blickt auf eine rund tausend Jahre währende Tradition als Gerichtsstandort und Hochgericht zurück. Diese begann mit der Anlage der 5,2 ha großen Mittelpunktsburg, von der aus das weite Umland für das fränkische Königtum erschlossen wurde. In der noch in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts eingerichteten Burg – der urbs horsadal – hielten die Grafen srtellvertretend für ihre Herrn, die fränkischen Könige, Gericht. Im Verlauf des 11. Jahrhunderts verlor die stadtähnliche Anlage erheblich an Bedeutung. Nun vollzogen die Vögte der Bamberger Bischöfe die Rechtsprechung im Auftrag ihrer Dienstherren. Die Bamberger Bischöfe verfügten inzwischen über einen umfangreichen Güterkomplex in und um Roßtal. Sitz der Vogtei war Roßtal.

Noch um 1200 gelangten erste Teile Roßtals in den Besitz der Burggrafen von Nürnberg. In der Folgezeit erwarben die Burggrafen aus dem Hause Hohenzollern weiteren Besitz in Roßtal, womit auch deren Interesse an diesem Ort zunahm. Für den Ort hatte dies erhebliche Konsequenzen. Auf ihre Initiative hin erhielten die Hohenzollern im Jahr 1328 von Kaiser Ludwig dem Baiern das Recht zugesprochen, in Roßtal eine befestigte Stadt nach dem Vorbild Nürnbergs zu errichten. Dazu gehörte auch ein Richter mit eigenem Gericht.

1379 verpfändeten die Hohenzollern das Stadtgericht an die Nürnberger Patrizier Ulrich Haller und Konrad Prünster. Peter Haller wandelte das Gericht 1420 in ein Ehehaftgericht (Zivilgericht) um. 25 Jahre später fiel das Gericht wieder den Burggrafen zu. Sie unterstellten das Richteramt Roßtal 1465 dem Oberamt Cadolzburg. Von nun an bis zur Auflösung des Roßtaler Richteramtes 1797 entbrannte zwischen dem Oberamt und dem Richteramt ein fortwährender Streit um die Stellung desselben und die Befugnisse des Cadolzburger Oberamtes über das Richteramt Roßtal. Zeitgleich schwelte ein weiterer Dauerkonflikt zwischen der Stadt Nürnberg und den Markgrafen von Ansbach. Zankapfel waren die Hoheitsrechte im Gebiet um Nürnberg. Davon war auch das Roßtaler Richteramt betroffen. Schließlich beanspruchten die Markgrafen das Gebiet östlich der Rednitz/Regnitz bis an die Nürnberger Stadtmauer unter anderem als Teil des Richteramtes Roßtal.

Besitzansprüche & nasse Grenzen

Den Roßtaler Richtern oblagen jedoch zusätzliche Aufgaben, die räumlich weit über die Grenzen des Richteramtes hinaus gingen. Als Lehenskommissare der Ansbacher Markgrafen hatten sie sich um deren weit verstreut liegenden Lehensbesitz östlich der Rednitz/Regnitz zu kümmern. Die Besitzansprüche der Markgrafen auf deren weit zurückliegende Lehensrechte mussten von den Roßtaler Richtern stets geltend gemacht werden, sollten sie nicht verloren gehen.

Die Grenzen des Richteramtes Roßtal waren sogenannte nasse Grenzen. Sie lehnten sich an Flussläufe an; die Schwabach im Süden, die Rednitz im Osten, die Bibert im Norden. Mit Ausnahme der Westgrenze markierten diese Flussläufe den Richteramtsbezirk. Im Süden und Osten orientierten sich die Grenzen zugleich an den alten Gaugrenzen des Sualafelds und des Nordgaus.

Das Haus des Richters

Das noch heute existierende sogenannte Amtsrichterhaus ließ 1700/1701 der Roßtaler Richter Johann Wilhelm Sartorius errichten. Es entstand als zweistöckiges Haus „uff niederländisch Art“, wie es damals hieß. Hier nahmen die Roßtaler Richter als Stellvertreter der Ansbacher Markgrafen die ihnen zugedachten Aufgaben war.

Das Amtsrichterhaus

Wussten Sie schon…?

Was ist eine Vogtei?

Der Begriff leitet sich aus dem lateinischen advocatus ab. Im Dienste der Kirche waren es stets Laien, denen die Vogteien übertragen wurden. Sie verwalteten das Kirchengut und vertraten ihre geistlichen Dienstherren in weltlichen Angelegenheiten. Stellvertretend übten sie auch die Gerichtsbarkeit aus. Seit Mitte des 9. Jahrhunderts wurden Vogteien erblich, konnten aber auch als Lehen vergeben werden. Für den Adel war die Übernahme von Vogteien vor allem deshalb attraktiv, weil sie durch Abgabenleistungen und beträchtliche Anteile an Gerichtsstrafen eine wichtige Einnahmequelle darstellten.

Wie entstand der Konflikt um die Hoheitsrechte?

Entstanden war der Konflikt, als die Hohenzollern – damals noch Burggrafen von Nürnberg – im Jahr 1427 die Burggrafenburg samt der dazugehörigen Dörfer an die Stadt Nürnberg verkauften. Im Gegensatz zu Nürnberg beharrten die nunmehrigen Markgrafen in der Folgezeit auf der Position, dass sie mit dem Verkauf weder ihre fürstlichen noch ihre Hoheitsrechte in dem betreffenden Gebiet veräußert hätten. Demgegenüber leitete Nürnberg sein Recht auf Landeshoheit über die betreffenden Orte aus der Vogtei her. Obwohl der Streit bereits 1526 vor das Reichskammergericht ging, kam es bis zum Ende des 18. Jahrhunderts zu keiner Einigung. 

Was waren die Aufgaben eines Lehenskommissars?

Im Gebiet um Nürnberg verfügten die Markgrafen nicht nur über Streubesitz sondern auch über Reichslehensbestände ehemaliger Reichsministerialen wie zum Beispiel der Altenberger. Infolge unzulänglicher Verwaltung und jahrhundertelanger Verleihung bestand stets die Gefahr der Entfremdung dieser Besitztümer. Die Aufgabe des Lehenskommissars bestand nun darin, durch teils drastische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die betreffenden Güter auch in der Zukunft im Besitz der Markgrafen verbleiben beziehungsweise in deren Besitz zurückgeführt wurden.

Später wurde auch die Frohnveste – das Gefängnis – unterhalb des Roßtaler Schlosses aufgegeben und eine neue gebaut. Sie war sichtbarer Ausdruck der Exekutivgewalt des hiesigen Richters. Die neue Frohnveste befand sich in direkter Nachbarschaft zum Amtsrichterhaus, unmittelbar neben dem Friedhof. In ihr wurden eines Verbrechens verdächtigte Personen und Angeklagte festgehalten. Dort fand auch das peinliche Verhör der sogenannten Inquisiten, die Folter, statt. Das Gebäude wurde in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts abgerissen und durch ein Wohnhaus ersetzt.

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Das Gericht

Schon vor über 1000 Jahren war Roßtal ein Ort mit einem Gericht, wo Menschen von Richtern verurteilt oder freigesprochen wurden. Hier in Roßtal wurde im Jahr 1328 eine befestigte Stadt nach dem Vorbild von Nürnberg errichtet. Dazu gehörte auch ein Richter mit einem eigenen Gericht. Im Laufe der Zeit hatten verschiedenen Menschen das Sagen über das Gericht wie zum Beispiel die Burggrafen. Seit 1420 wurden dort normale Bürger verurteilt. Vorher war das Gericht für Menschen, die für die Burgrafen gearbeitet haben: wie Ritter oder auch Bäcker, die zu kleine Brötchen gebacken haben.

Das Haus des Richters

Im Jahr 1700 errichtete der Roßtaler Richter Johann Wilhelm Satorius dieses Haus. Dort erfüllte der Richter als Stellvertreter vom Markgrafen aus Ansbach seine Aufgaben.

Zuerst war das Gefängnis, man nannte es früher Fronveste, unterhalb des Roßtaler Schlosses. Jeder sollte sehen, wie mächtig der Richter ist. Deswegen wurde ein neues Gefängnis in der Nähe seines Hauses gebaut, neben dem Friedhof. Wenn jemand beschuldigt wurde, dass er ein Verbrechen begangen hat, wurde er dort eingesperrt und verhört, manchmal sogar gefoltert. Leider kannst du es nicht mehr sehen, denn das Gefängnis wurde später abgerissen und durch ein Wohnhaus ersetzt.